Was tun im Trauerfall?

Sterbefall in der Wohnung

Bitte benachrichtigen Sie sofort den nächst erreichbaren Arzt, möglichst den Hausarzt oder den Bereitschaftsnotarzt (112).

Die Totenscheine werden vom Arzt ausgestellt bzw. von uns beim Arzt abgeholt.

Halten Sie den Personalausweis des/der Verstorbenen bereit.

Nach dem Ausstellen der Totenscheine rufen Sie uns bitte an (Tel. 03583/704028)
und wir besprechen alle weiteren Modalitäten bezüglich der Abwicklung
des Sterbefalles.

Sterbefall im Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim

Das Krankenhauspersonal verständigt die nächsten Angehörigen.

Holen Sie die Unterlagen im Krankenhaus ab.
(Totenscheine, Sterbefallanzeige für das Standesamt, Chipkarte der Krankenkasse, Personalausweis)

Kontaktieren Sie uns für alle weiteren Schritte.

oder

Sie können sich direkt mit uns in Verbindung setzen. Wir kümmern uns um die Überführung und besorgen im Krankenhaus alle notwendigen Unterlagen.

Pflegeheim:

In den Fällen, bei denen die Angehörigen nicht erreicht werden, veranlasst das Heimpersonal die Abholung der/des Verstorbenen. Dabei wird das vom Heimbewohner oder dessen Angehörigen bei Eintritt in die Einrichtung bzw. durch einen Bestattungsvorsorgevertrag benannte Bestattungsinstitut informiert.

Tod von Früh - und Fehlgeburten:

Früh- oder Fehlgeburten mit einem Geburtsgewicht unter 500g werden nicht in das Sterberegister eingetragen (keine Ausstellung von Sterbeurkunden), da sie nicht bestattungspflichtig sind.

Im Sächsischen Bestattungsgesetz wird geregelt, dass Eltern die Möglichkeit haben, eine Bestattung von Früh- oder Fehlgeburten zu veranlassen. Eltern, die eine Einzelbeisetzung von Früh- oder Fehlgeburten mit einem Geburtsgewicht unter 500g durchführen möchten, sprechen bitte bei uns vor, um die entsprechenden Modalitäten zuvereinbaren.

Bei Früh- oder Fehlgeburten mit einem Geburtsgewicht über 500g besteht eine Bestattungspflicht. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, damit wir Sie unterstützen können.

Was Sie brauchen und wissen sollten

Damit wir Ihnen für alle weiteren Schritte zur Seite stehen können, erreichen Sie uns jederzeit unter der Telefonnummer 03583 70 40 28.


Benötigte Dokumente:

Für die Bearbeitung der personenstandsrechtlichen und versicherungstechnischen Formalitäten müssen folgende Dokumente vorhanden sein bzw. Angaben gemacht werden

  • Totenschein,
  • Sterbefallanzeige, vom Krankenhaus oder Altenheim ausgestellt,
  • Personalausweis und Reisepass des Verstorbenen,
  • Geburtsurkunde bei ledigen Verstorbenen,
  • Heiratsurkunde oder Familienstammbuch bei verheirateten Verstorbenen,
  • Heiratsurkunde oder Familienstammbuch, Sterbeurkunde oder Totenerklärung des Ehepartners bei verwitweten Verstorbenen,
  • letzten Rentenbescheid der Verstorbenen,
  • Versicherungskarte der Krankenkasse und
  • Bankverbindung

Gern übernehmen wir diese Wege für Sie.

 

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