Bitte benachrichtigen Sie sofort den nächst erreichbaren Arzt, möglichst den Hausarzt oder den Bereitschaftsnotarzt (112).
Die Totenscheine werden vom Arzt ausgestellt bzw. von uns beim Arzt abgeholt.
Halten Sie den Personalausweis des/der Verstorbenen bereit.
Nach dem Ausstellen der Totenscheine rufen Sie uns bitte an (Tel. 03583/704028)
und wir besprechen alle weiteren Modalitäten bezüglich der Abwicklung
des Sterbefalles.
Sterbefall im Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim
Das Krankenhauspersonal verständigt die nächsten Angehörigen.
Holen Sie die Unterlagen im Krankenhaus ab.
(Totenscheine, Sterbefallanzeige für das Standesamt, Chipkarte der Krankenkasse, Personalausweis)
Kontaktieren Sie uns für alle weiteren Schritte.
oder
Sie können sich direkt mit uns in Verbindung setzen. Wir kümmern uns um die Überführung und besorgen im Krankenhaus alle notwendigen Unterlagen.
Pflegeheim:
In den Fällen, bei denen die Angehörigen nicht erreicht werden, veranlasst das Heimpersonal die Abholung der/des Verstorbenen. Dabei wird das vom Heimbewohner oder dessen Angehörigen bei Eintritt in die Einrichtung bzw. durch einen Bestattungsvorsorgevertrag benannte Bestattungsinstitut informiert.
Tod von Früh - und Fehlgeburten:
Damit wir Ihnen für alle weiteren Schritte zur Seite stehen können, erreichen Sie uns jederzeit unter der Telefonnummer 03583 70 40 28.
Für die Bearbeitung der personenstandsrechtlichen und versicherungstechnischen Formalitäten müssen folgende Dokumente vorhanden sein bzw. Angaben gemacht werden