Die Wahlgrabstelle können Sie auf dem Urnenhain frei wählen.
Das Nutzungsrecht können Sie für 20 Jahre erwerben.
In einer Wahlgrabstelle können Sie 2, 4, 6 oder mehr Urnen beisetzen lassen. Die Wahlgrabstelle können Sie nach Bedarf verlängern oder nach Ablauf der Ruhefrist einebnen lassen.
Auf der Wahlgrabstelle können Sie einen Grabstein aufstellen und die Stelle selbst pflegen oder einen Gartenbaubetrieb mit der Pflege beauftragen.