Sie können das Nutzungsrecht an einer Reihengrabstelle für 10 oder 20 Jahre erwerben.
In einer Reihengrabstelle können Sie nur 1 Urne beisetzen lassen. Die Stelle kann nicht verlängert werden und wird nach Ablauf der Ruhefrist eingeebnet.
Auf einer Reihengrabstelle können Sie einen Grabstein aufstellen und die Stelle selbst pflegen oder einen Gartenbaubetrieb mit der Pflege beauftragen.